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Elektronische Heizkostenverteiler

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letzte Änderung: 20.5.2008
 

Erklärungen zur Tabelle:

1-Rohr-Heizung: die Heizkörper sind hintereinander verbunden (für Elektriker: in Reihe), das Problem besteht in der schlechten Regelbarkeit und der Wärmeabgabe über die Verbindungsrohre.

2-Rohr-Heizung: die Heizkörper haben je einen Anschluss am Vorlauf und am Rücklauf (parallel), die bessere Variante, da besser regelbar und weniger Wärmeabgabe über die Rohre.


1-Fühler EHKV: elektronischer Heizkostenverteiler mit einem Temperaturfühler am Heizkörper, die Raumtemperatur wird nicht gemessen, die einfache Variante

2-Fühler EHKV: elektronischer Heizkostenverteiler mit einem Temperaturfühler am Heizkörper und einem zweiten zur Erfassung der Raumtemperatur, die bessere Variante


Was heißt das für mich?

1: zu geringe Erfassungsrate: wenn riesige Unterschiede zwischen Viel- und Wenigzahlern auftreten, solltest Du die Erfassungsrate hinterfragen. Ist diese kleiner als 20%, ist eine Anfechtung möglich, bei kleiner als 10% sind die Chancen, die gesamte Abrechnung vollständig zu annulieren, sehr hoch.
Wie ermittle ich die Erfassungsrate:
siehe z.B. http://www.energieverbraucher.de/de/Zuhause/Mieten/Heizkostenabrechnung/Unerfasste_Waerme/site__1349/

2: Beeinflussung durch Sonneneinstrahlung: nicht umwerfend, aber hier kannst Du im geringen Umfang in Deine Abrechnung eingreifen: verhindere direkte Sonneneinstrahlung auf Deine Heizkörper, damit sinkt besonders in der Übergangszeit die Zählung am Heizkostenverteiler.

3. zu geringe Heizkörpertemperatur: bei modernen Niedertemperatur-Heizungsanlagen sind 1-Fühler-EHKV nicht zugelassen. Sollten diese dennoch verwendet sein, ist die Abrechnung anfechtbar. Also kontrolliere: Angabe auf den EHKV (1-Fühler?) und die Auslegung der Heizungsanlage- was nur nach Rückfrage beim Heizungsbauer oder Planer der Anlage möglich ist.
bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Heizkostenverteiler
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